Rechtsprechung
BVerfG, 19.06.1981 - 1 BvR 183/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 81.88
Kunstfreiheit und straßenrechtliche Behandlung von Straßenkunst
Diese Auffassung ist mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats unvereinbar (…vgl. dazu das Urteil vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 5.78 - BVerwGE 56, 63 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 5/78] sowie die Beschlüsse vom 7. Januar 1981 - BVerwG 7 B 179.80 - DÖV 1981, 342, vom 19. Dezember 1986 a.a.O. und vom 16. Juni 1987 - BVerwG 7 B 118.87 - n.v.; ferner BVerfG - Vorprüfungsausschuß - Beschluß vom 19. Juni 1981 - 1 BvR 183/81 - und Kammer-Beschluß vom 20. Mai 1987 - 1 BvR 386/87 -, jeweils n.v.). - BVerwG, 19.12.1986 - 7 B 144.86
Einordnung von Straßenmusik als Sondernutzung ist verfassungsgemäß
So hat der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 07.01.1981 - BVerwG 7 B 179.80 - DÖV 1981, 342 (dazu BVerfG - Vorprüfungsausschuss - Beschluss vom 19.06.1981 - 1 BvR 183/81 -) im Anschluss an sein das Grundrecht der freien Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG betreffendes Urteil vom 07.06.1978 - BVerwG 7 C 5.78 - (BVerwGE 56, 63, 67 f.) näher dargelegt, dass Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG der Anwendung von Vorschriften nicht entgegensteht, welche die Sondernutzung öffentlicher Straßen auch zur Ausübung der Kunst einer Erlaubnispflicht unterwerfen.Von diesem in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärten, mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 19.06.1981 - 1 BvR 183/81 - übereinstimmenden Ausgangspunkt her ergibt sich ohne weiteres und bedarf nicht erst einer näheren Prüfung im Revisionsverfahren, dass bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Veranstaltung von Straßenmusik die Feststellung drohender Grundrechtsverletzungen und der etwa notwendig werdende Ausgleich zwischen den geschützten Rechtspositionen der Passanten, der Anlieger und der Straßenkünstler nicht nach reinen Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten erfolgen darf.